Rainbows OÖ

Kategorie: Rechtsberatung VERPFLICHTENDE ELTERNBERATUNG nach §95 / Abs 1a / Außerstreitgesetz

VERPFLICHTENDE ELTERNBERATUNG nach §95 / Abs 1a / Außerstreitgesetz


23. Januar 2018

Rainbows OÖ in Kooperation mit INSEL
Leiterin:  Heidi Fixl

VORTRAG: Wenn Eltern sich trennen, so stellt dies sowohl für die Kinder als auch für die Eltern eine große Herausforderung dar. Wie gut Kinder mit dem Verlust der vertrauten Familiensituation umgehen und wie schnell sie sich mit der neuen Lebenssituation zurechtfinden, hängt in erster Linie vom Verhalten der Eltern ab. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen, verpflichtet sind, sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen.

Die Beratung haben die Eltern gegenüber dem Gericht durch Vorlage einer Bestätigung glaubhaft zu machen, andernfalls kann sich das Verfahren erheblich verzögern. Bei unseren Beratungsveranstaltungen vor einvernehmlicher Scheidung vermitteln wir Eltern, wie sie ihre Kinder in dieser Situation bestmöglich unterstützen können. Unsere langjährigen Erfahrungen fließen in Form von hilfreichen Tipps und praxisnahen Beispielen in diese Beratungsveranstaltung ein. Diese Veranstaltungen werden anerkannt als Nachweis für die verpflichtende Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen lt. § 95 Absatz 1a Außerstreitgesetz.

Kinder können an der Veranstaltung nicht teilnehmen.

Beitrag: € 30,- pro Person
Anmeldung bis 16. Jänner 2018
Online-Anmeldung: www.rainbows.at oder bei Sylvia Spiesberger ooe@rainbows.at

Zur Information: Einzelberatungen sind auch über RAINBOWS möglich.
€ 96,- pro Person

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